Örtliche bzw. regionale Ebene
Geschäftsstelle
Mehr als 150 regionale Geschäftsstellen bilden die Basis der IG Metall. Über die Hälfte dieser Geschäftsstellen betreuen jeweils mehr als 10.000 Mitglieder.
Mitglieder einer Geschäftsstelle
Die IG Metall ist eine demokratische Organisation. Das heißt: Die Willensbildung geht von den Mitgliedern aus. Wahlen und das Prinzip der Delegation sichern ihre Beteiligung: In den Delegiertenversammlungen der Geschäftsstellen bis hin zum Gewerkschaftstag, dem höchsten Organ der IG Metall, entscheiden gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Mitglieder. Eine weitere Beteiligung der Mitglieder findet in den verschiedenen Ausschüssen und Arbeitskreisen statt.
Delegiertenversammlung
Die IG Metall-Mitglieder einer Geschäftsstelle wählen die Vertreterinnen und Vertreter für die Delegiertenversammlung. Letztere tagt viermal im Jahr und entscheidet zum Beispiel über Aktionen in Betrieben. Die Delegierten wählen den Ortsvorstand der Geschäftsstelle, die Mitglieder der Tarifkommissionen und die Delegierten für den Gewerkschaftstag sowie für die Bezirkskonferenz.
Ortsvorstand
Der Ortsvorstand leitet die IG Metall-Geschäftsstelle. Er besteht aus den beiden Bevollmächtigten und Beisitzerinnen und Beisitzern. Der oder die Erste Bevollmächtigte einer Geschäftsstelle ist immer hauptamtlich. Die Beisitzerinnen und Beisitzer sind ehrenamtliche Funktionärinnen beziehungsweise Funktionäre. Je nach Größe der Geschäftsstelle kann der oder die Zweite Bevollmächtigte hauptamtlich sein. Der gesamte Ortsvorstand wird für vier Jahre gewählt und vom Vorstand der IG Metall bestätigt. Der Ortsvorstand führt die Beschlüsse der Delegiertenversammlung durch und leitet die Geschäftsstelle. Er ist auch für die Bildung der Ausschüsse und Arbeitskreise verantwortlich.
Revision
Wie demokratisch eine Organisation ist, hängt auch davon ab, ob und wie sie sich kontrollieren lässt. Bei der IG Metall sind auf allen Ebenen Kontrollinstanzen eingebaut. Die Satzung der IG Metall bestimmt, dass der Ortsvorstand aus den Reihen der Beisitzer/innen beziehungsweise Beisitzer mindestens drei Revisoren beziehungsweise Revisorinnen zu bestellen hat. Diese prüfen die Kasse. Und sie berichten der Delegiertenversammlung. Außerdem sind Revisionen durch Beauftragte der Bezirksleitungen und des Vorstandes möglich. Die Bezirkskassen werden von den Bezirkskommissionen geprüft.
Bezirkliche Ebene
Bezirk
Die IG Metall ist bundesweit in sieben Bezirke eingeteilt: Nordrhein-Westfalen, Mitte (Hessen, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Saarland), Küste (Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern), Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, Berlin-Brandenburg-Sachsen, Bayern sowie Baden-Württemberg.
Bezirksleitung
Bezirksleiter und Bezirkssekretäre werden vom Vorstand der IG Metall angestellt. Sie bilden gemeinsam mit der von der Bezirkskonferenz gewählten Bezirkskommission die Bezirksleitung. Die Bezirke führen in der Regel die Tarifverhandlungen. Dabei werden sie von den Tarifkommissionen unterstützt.
Bezirkskonferenz
Die Delegierten einer Bezirkskonferenz werden von den Mitgliedern der Delegiertenversammlungen der Geschäftsstellen gewählt. Sie tagt einmal im Jahr. Die Bezirkskonferenz bestätigt die Mitglieder der Tarifkommission und wählt die Bezirkskommission und die Mitglieder des Beirats. Die Bezirkskonferenz befasst sich zudem mit laufenden und anstehenden tariflichen, organisatorischen und gewerkschaftspolitischen Fragen.
Bundesebene
Gewerkschaftstag
Die Delegierten zum Gewerkschaftstag werden von den Delegierten der Geschäftsstellen gewählt. Der Gewerkschaftstag ist das höchste Entscheidungsgremium der IG Metall. Ein Ordentlicher Gerwerkschaftstag findet alle vier Jahre statt und wird vom Vorstand einberufen. Die Delegierten wählen auf dem Gewerkschaftstag den Vorstand und den Kontrollausschuss. Der Gewerkschaftstag beschließt die Satzung und legt die Gewerkschaftspolitik für die Zukunft fest. Als höchstes Organ der IG Metall nimmt der Gewerkschaftstag außerdem den Vorstandsbericht und den Bericht des Kontrollausschusses entgegen. Er beschließt über die Entlastung und er bestätigt den Rechnungsabschluss der Hauptkasse.
Vorstand
Der von den Delegierten des Gewerkschaftstages gewählte Vorstand hat die Aufgabe, die Beschlüsse des Gewerkschaftstages in praktische Politik umzusetzen und die Einhaltung der Satzung zu überwachen. Zu seinen wichtigen Funktionen gehören auch, Tarifverträge zu kündigen, Tarifabschlüsse zu bestätigen und über Urabstimmung und Streik zu entscheiden. Er besteht aus dem Ersten und dem Zweiten Vorsitzenden, dem Hauptkassierer sowie vier weiteren geschäftsführenden und 29 ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern.
Beirat
Der Beirat setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Bezirke, die von den Delegierten der Bezirkskonferenzen gewählt werden, und den Mitgliedern des Vorstandes zusammen. Als höchstes beschlussfassendes Organ zwischen den Gewerkschaftstagen kann der Beirat notwendige Nachwahlen zum Vorstand und zum Kontrollausschuss vornehmen. Er kann auch einen außerordentlichen Gewerkschaftstag beschließen. Der Beirat tagt mindestens dreimal jährlich.
Kontrollausschuss
Der Kontrollausschuss achtet darauf, dass der Vorstand die Satzung einhält und die Beschlüsse des Gewerkschaftstages und des Beirats umsetzt. Der Kontrollausschuss wird vom Gewerkschaftstag gewählt und hat sieben Mitglieder, die keine anderen Funktionen in der IG Metall ausüben dürfen. Der Kontrollausschuss berichtet am Ende der Wahlperiode an den Ordentlichen Gewerkschaftstag.