Wir bieten unseren Mitgliedern viele Leistungen und persönliche Beratung. Der DGB-Rechtsschutz ist nur ein Teil davon. Der Beitrag dafür: nur ein Prozent vom Bruttoeinkommen. Die Leistungen sind in der Satzung verankert und stehen allen Mitgliedern garantiert zu. Werde Mitglied einer der stärksten Solidargemeinschaften Deutschlands und profitiere von unserem Angebot.
RECHTSSCHUTZ
Rechtsschutz ist eine zentrale gewerkschaftspolitische Aufgabe ohne kommerzielle Interessen. Wir gewähren unseren Mitgliedern völlig kostenlosen, umfassenden und qualifizierten Rechtsschutz, wenn vor Entstehung der Rechtsstreitigkeit mindestens drei Monate satzungsgemäße Beiträge bezahlt wurden. Satzungsgemäßer Beitrag ist ein Prozent des Bruttoentgeltes. Ohne Einhaltung dieser Karenzzeit ist der Rechtsschutz auf die kostenlose Rechtsberatung beschränkt. Andere Personen, die nicht Mitglieder der IG Metall sind, können die Vorteile unseres gewerkschaftlichen Rechtsschutzes nicht in Anspruch nehmen.
Rechtsprobleme hat jeder mal im Leben. Über 2000 Klagen gehen täglich bei den Arbeits- und Sozialgerichten in der Bundesrepublik ein. Streitigkeiten nach Arbeitsunfällen, Kündigung oder Krankheit, Auseinandersetzungen um Rentenbescheide, Abfindungen oder Lohnabrechnungen. Prozesse sind teuer, auch wenn man sie gewinnt. Da haben es IG Metall-Mitglieder besser. Mit dem Rechtsschutz ihrer Gewerkschaft gehen sie auf Nummer Sicher.
In allen Streitigkeiten aus dem Arbeits- und Sozialrecht erhalten IG Metall-Mitglieder eine sachkundige Beratung, und die Prozessvertretung kostet sie ebenfalls keinen Cent extra. Wenn nötig, geht es durch alle Instanzen, denn wer Recht hat, soll auch sein Recht bekommen.
Arbeitsrecht:
- Arbeitsentgelt
- Arbeitsverträge
- Befristungen
- Arbeitszeiten
- Lohnfortzahlung
- Kündigung
- Abfindungen
- Abmahnung
- Eingruppierung
- Kurzarbeit
- Mutterschutz
- Elternzeit
- Teilzeit
- Zeugnis
- Urlaub und Urlaubsgeld
- Aufenthaltsberechtigung und Arbeitserlaubnis
- Betriebliche Altersversorgung
...und Vieles mehr.
Sozialrecht:
- Arbeitslosenversicherung (z. B. Probleme mit der Argentur für Arbeit oder der ARGE)
- Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft, Anerkennung von Arbeitsunfällen etc.)
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Rentenversicherung
- Pflegeversicherung
- Elterngeld
- Schwerbehindertenrecht (z.B. Feststellung der Schwerbehinderung)
usw.
Steuerrecht:
(sofern der Streit mit dem Arbeitsverhältnis zu tun hat)
- steuermindernde Anerkennung der Berufskleidung
- Fahrten zum Arbeitsplatz
usw.
Rechtsanspruch auf Tarifverträge
Nur in den Tarifverträgen ist geregelt: z.B. 30 Tage Urlaub, zusätzliches Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Übernahme nach der Ausbildung, Verdienstsicherung im Alter, Überstundenzuschläge.... Einen verbindlichen und einklagbaren Rechtsanspruch auf diese tarifvertraglichen Leistungen haben nur Mitglieder der IG Metall.
Streik und Streikgeld
In betrieblichen Auseinandersetzungen findet sich nicht immer sofort ein Kompromiss. Wir weichen den Konflikten nicht aus, sondern setzen uns für gerechte Einkommen und bessere Arbeitsbedingungen ein. Um das zu erreichen, sind Streiks das äußerste Mittel. Die Politik und Durchsetzungsfähigkeit der IG Metall steht und fällt mit ihrer Streikfähigkeit. Ohne sie wäre die IG Metall als Verhandlungspartner ein zahnloser Tiger und würde nicht ernst genommen. Streikende IG Metall Mitglieder erhalten von der IG Metall Streikgeld.
Mit unserem "Leistungsrechner" kannst Du ausrechnen, was Dir im Streikfall zusteht.
Arbeitgeber versuchen immer wieder, Beschäftigte wegen ihrer Teilnahme an Tarifkonflikten und Streiks zu maßregeln, zum Beispiel durch Abmahnung, Kündigung oder Nichtzahlung von Prämien. Die IG Metall bietet ihren Mitgliedern nach Arbeitskämpfen in vielen Tarifverträgen eine Maßregelungsklausel, damit solche Abmahnungen zurückgenommen werden.
Besser informiert
Zeitung:
Alle Mitglieder erhalten das Monatsmagazin „metallzeitung“ kostenlos nach Hause geschickt. Das Magazin bietet außer einer Lokalseite, auf der ausschließlich aus dem Bereich unserer Geschäftsstelle Weser-Elbe berichtet wird, auch Bereiche, Reportagen sowie Informationen über aktuelle gewerkschaftliche und politische Themen. Von Zeit zu Zeit liegen der Zeitung auch Ratgeber bei (z. B. zum Lohnsteuer-Jahresausgleich und Steuern sparen, Gesundheit, oder Branchenmagazine wie z.B. zum Kfz-Handwerk etc.)
Seminare & Weiterbildung:
Die Seminare, die von der IG Metall angeboten werden, sind für Mitglieder kostenfrei (Auch zu Seminaren die die IG Metall zentral in Ihren Bildungsstätten in Berlin, Sprockhövel, Beverungen, Lohr, Schliersee, Inzell und Bad Orb anbietet).
Die Bibliothek in unserer Vorstandszentrale in Frankfurt ist auch für die interessierte Öffentlichkeit zugänglich.
Ausschüsse & Arbeitskreise:
Jedes Mitglied in der Geschäftsstelle Weser-Elbe hat die Möglichkeit, z. B. im Handwerks-, Jugend- oder Frauenausschuss oder in den Senioren oder Erwerbslosen Arbeitskreisen aktiv mitzumachen, Veränderungsprozesse mitzugestalten, neues Wissen und Erfahrungen zu sammeln und noch schneller an aktuelle Informationen und Gesetzesänderung zu gelangen.
Für bestimmte Bereiche oder Berufsgruppen existieren regelmäßige Stammtische . Informiere Dich in der Verwaltungsstelle über aktuelle Termine und Teilnahmemöglichkeiten.
Info-Broschüren:
Zu vielen gewerkschaftlichen und gesellschaftspolitisch wichtigen Themen erstellt die IG Metall ausführliche Informationsbroschüren, die Hintergrundwissen kurz und prägnant vermitteln und die für Mitglieder natürlich kostenlos sind. Die Broschüren sind über die Geschäftsstelle zu erhalten.
Internet:
IG Metall Mitglieder erhalten Neuigkeiten, Informationen und Auskünfte über die Internetseiten der einzelnen Geschäftsstelle, der Bezirke und der Internetseite des IG Metall Vorstands.
Besondere Informationen erhalten Mitglieder üder den gesicherten "Mitgliederbereich (Extranet)“ auf den Seiten der IG Metall beim Vorstand. Den Zugang zu diesen Seiten erhalten Mitglieder über ein Passwort. Die Anmeldung kann direkt auf diesen Seiten erfolgen (Mitgliedsnummer bereithalten).
Schulabgänger und Berufsanfänger informieren wir online zu Berufswahl, Bewerbung und zum Berufseinstieg.
Freizeit-Unfallversicherung
Die IG Metall setzt sich für menschenwürdige Arbeitsbedingungen ein. Aber auch für mehr Freizeit durch kürzere Arbeitszeit und längeren Urlaub. Gegen Arbeitsunfälle sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer versichert. Aber auch Freizeit braucht Schutz. Deshalb bietet die IG Metall ihren Mitgliedern mit der Freizeit-Unfallversicherung eine ganz besondere Leistung. Sie ist im Mitgliedsbeitrag enthalten und kostet keinen Cent extra.
Der Versicherungsschutz tritt nach 12-monatiger Mitgliedschaft in Kraft, er erstreckt sich auf alle Unfälle außerhalb des Berufes und besteht weltweit. Das heißt, er gilt beim Klettern in den Bergen oder Surfen auf Hawai genauso wie beim Hobbygärtnern zu Hause oder beim Fahrradfahren im Bürgerpark. Die Benutzung sämtlicher Verkehrsmittel - vom Auto bis zum Flugzeug - ist mitversichert. Im Falle eines Falles mildert das zwar nicht den Schmerz, lindert aber die finanziellen Folgekosten.
Bei jedem Krankenhausaufenthalt von mindestens 48 Stunden wird eine einmalige Entschädigung bis zum 30fachen des durchschnittlichen Monatsbeitrags der letzten zwölf Monate vor dem Unfallmonat gezahlt; höchstens jedoch 51,13 Euro pro Tag der stationären Behandlung. Bei der Berechnung der Entschädigung werden Aufnahme- und Entlassungstag als je ein Kalendertag gerechnet.
Bei Vollinvalidität wird als einmalige Entschädigung der 500fache durchschnittliche Monatsbeitrag der letzten zwölf Monate vor dem Unfallmonat gezahlt; den entsprechenden Teilbetrag bei Teilinvalidität von mindestens 20 Prozent (Für Rentnerinnen und Rentner ist diese Invaliditätsentschädigung nur mitversichert, wenn sie in einem Arbeitsverhältnis stehen und satzungsgemäßen Beitrag entrichten).
Im Todesfall gibt es eine Entschädigung in Höhe des 200fachen durchschnittlichen Monatsbeitrags des Mitglieds.
Mit unserem "Leistungsrechner" kannst Du ausrechnen, was Dir bei einem Freizeit-Unfall zusteht.
Unterstützung bei außerordentlichen Notfällen
Unsere Mitglieder, die sich in einer außerordentlichen Notlage befinden, können beim Ortsvorstand der IG Metall Weser-Elbe eine finanzielle Unterstützung in Höhe von bis zu maximal 300,- € beantragen. Sie wird unbürokratisch gewährt. In der Satzung der IG Metall sind die Kriterien für solche Notfälle aufgelistet.
Unterstützung im Todesfall
Auch im Todesfall helfen wir den Angehörigen so gut es geht. Die gesetzlichen Krankenkassen haben seit 2004 das Sterbegeld aus ihrem Leistungskatalog gestrichen. Im Todesfall erhalten Hinterbliebene von der IG Metall ein Sterbegeld.
Unterstützung im Todesfall kann an Mitglieder oder an deren Hinterbliebene gezahlt werden, wenn das Mitglied mindestens 12 Monate lang satzungsgemäßen Beitrag gezahlt hat und die Hinterbliebenen mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt oder im dauernden Fürsorgeverhältnis zum Verstorbenen gestanden haben oder für die Bestattungskosten nachweisbar aufgekommen sind.
Die Unterstützung im Todesfall beträgt:
- bei einer Beitragsleistung über 12 bis 36 Monate das 15-fache,
- bei einer Beitragsleistung über 36 bis 60 Monate das 17,5-fache,
- bei einer Beitragsleistung über 60 bis 120 Monate das 20-fache,
- bei einer Beitragsleistung über 120 bis 240 Monate das 25-fache,
- bei einer Beitragsleistung über 240 Monate das 31,5-fache
der maßgebenden Monatsbeiträge.
Die Unterstützung im Todesfall beträgt mindestens 65,- Euro.
Beim Todesfall des Lebensgefährten oder der Lebensgefährtin eines Mitglieds, soweit dieser in häuslicher Gemeinschaft mit ihm gelebt hat, beträgt die Unterstützung im Todesfall die Hälfte der obigen Sätze.
Arbeitslose
Auch ihre arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Mitglieder lässt die IG Metall nicht im Regen stehen. Mit einem geringen Beitrag von nur 0,5% des Arbeitslosengeldes (Arbeitslosengeld I) sichert sich jedes arbeitslose Mitglied alle Leistungen der Gewerkschaft. Mitglieder in Bezug von Bürgergeld zahlen einen Leistungssicherungsbeitrag in Höhe von 3,- € monatlich.
Leistungen, die bei Arbeitslosigkeit helfen, sind:
- Beratung in allen Fragen, die mit Tarif-, Vertrags- und Betriebsverfassungsrecht zu tun haben, sowie Kündigungsschutzklagen, Verhandlungen mit dem bisherigen oder neuen Arbeitgeber; auch bei drohender Kündigung, bei Massenentlassungen und Betriebsschliessungen, bei der Aushandlung von Abfindungen oder in Fragen der Arbeitslosenversicherung.
- Kostenlose arbeits- und sozialrechtliche Vertretung im Falle von Kündigungsschutzklagen oder Klagen gegen Arbeitsämter, Sozialämter und Kranken- oder Rentenversicherungsträger.
- Darüber hinaus erhalten die arbeitslosen Mitglieder alle materiellen Leistungen nach der IG Metall-Satzung, insbesondere die Leistungen der Freizeit-Unfallversicherung, die Unterstützung bei außerordentlichen Notfällen, die Unterstützung bei Sterbefällen und die kostenlosen Seminare und Seminarzuschüsse.
Wichtig: Wenn Arbeitslosigkeit droht oder bevorsteht, Kontakt aufnehmen mit der Geschäftsstelle – dort gibt es die erste Beratung. Gerade während der Arbeitslosigkeit zeigen sich die starken Möglichkeiten der IG Metall in rechtlicher Beratung, materieller und beratender Hilfe und Unterstützung.
Seniorinnen und Senioren
Auch wer nicht mehr im Berufsleben steht, hat alle Vorteile aus der IG Metall Mitgliedschaft. Denn in der IG Metall wird niemand aufs politische "Altenteil" geschickt. Deshalb gibt es zum Beispiel Seniorenarbeitskreise in vielen IG Metall Geschäftsstellen. Seniorinnen und Senioren, die Mitglied der IG Metall sind, haben Anspruch auf alle Leistungen nach der Satzung, insbesondere auf die Leistungen der Freizeit-Unfallversicherung, die Unterstützung bei außerordentlichen Notfällen, die Unterstützung bei Sterbefällen und die kostenlosen Seminare.
Sie profitieren bei der Rentenerhöhung, denn wenn die Arbeitnehmereinkommen steigen, steigen auch die Renten. Lohn- und Gehaltserhöhungen, die die Gewerkschaften mit ihren Mitgliedern durchsetzen, führen auch zu höheren Renten.
Bei der Freizeit-Unfallversicherung wird bei der Berechnung der jeweiligen Leistung für Rentnerinnen und Rentner, die weniger als fünf Euro Monatsbeitrag leisten, immer ein monatlicher Beitrag von fünf Euro zugrunde gelegt.
Kostenlosen Rechtsschutz erhalten Renterinnen und Renter bei Prozessen vor den Sozialversicherungsträgern (Rentenversicherung, Krankenkassen, Argentur für Arbeit, Berufsgenossenschaft und Versorgungsämter) sowie vor dem Finanzgericht, soweit es um die Besteuerung der Renten geht. Auch bei Streitigkeiten aus der Pflegeversicherung, soweit sie sich gegen gesetzliche Krankenkassen richten, gibt es Rechtsschutz.
Rentner bezahlen als Mitgliebsbeitrag nur 0,5% ihrer monatlichen Bezüge.
Zu den wichtigsten Leistungen gehören natürlich unsere tarifpolitischen Erfolge: Bessere Arbeitsbedingungen, kürzere Arbeitszeiten, mehr Urlaub, höhere Einkommen - um die wichtigsten zu nennen.
Einen verbindlichen Rechtsanspruch auf die tariflichen Leistungen haben allerdings nur Mitglieder der
IG Metall.
(Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskünfte über satzungsgemäße Leistungen sind der IG Metall Satzung zu entnehmen.)