Gewerkschaftliche Interessenvertretung im Betrieb
Arbeit soll Freude - zumindest aber nicht krank machen. Denn wer sich bei der Arbeit kaputtmacht, unter Dauerstress steht und unzufrieden ist, der wird auch die Freizeit nicht unbeschwert genießen.
Die Arbeitsbedingungen zu verbessern, ist daher zentrales Anliegen der IG Metall. Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, umweltschonende Produktion, Organisation der Arbeit, Weiterbildungsmöglichkeiten der Beschäftigten, Eingruppierung und Arbeitszeit: dies sind Themen, mit denen sich Vertrauensleute der IG Metall und in der IG Metall organisierte Betriebsräte gemeinsam auseinandersetzen und versuchen, mit den Beschäftigten des Betriebes Lösungen zu finden.
Auch Beschäftigungs- und Ausbildungssicherung sind wichtiges Ziel der gewerkschaftlichen Vertrauensleute- und der Betriebsratsarbeit.
Die Vertrauensleute
Vertrauensleute der IG Metall werden von den IG Metall-Mitgliedern eines Betriebes gewählt. Sie informieren und beraten die Mitglieder über ihre Rechte aus Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen, über die gesetzlichen Bestimmungen zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit. Sie diskutieren mit den Mitgliedern Tarifforderungen, informieren über die Politik der IG Metall und nominieren die IG Metall-Kandidatinnen und -Kandidaten für den Betriebsrat.
Der Betriebsrat
Der Betriebsrat ist die gesetzliche Interessenvertretung im Betrieb. Gewählt wird er von allen Beschäftigten eines Betriebes. Seine Rechte und Pflichten sind im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Über 80 Prozent der Betriebsratsmitglieder in der Metallwirtschaft sind in der IG Metall organisiert.
Die IG Metall bietet Information, Beratung und Weiterbildungsmöglichkeiten für Betriebsratsmitglieder. Hinzu kommt: der Rückhalt einer durchsetzungsfähigen und erfahrenen Gewerkschaft gibt Mut, sich engagiert für die Interessen der Beschäftigten einzusetzen.
Wirksame Mitbestimmung und Einwirkungsmöglichkeiten des Betriebsrates sind allerdings nicht in allen Bereichen zufriedenstellend geregelt: zum Beispiel bei wirtschaftlichen Entscheidungen und bei der Einführung neuer Technik.
Deshalb ist eines der wichtigen Ziele der IG Metall, die Mitbestimmungsrechte zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auszuweiten.
Die Jugend- und Auszubildendenvertetung
Sind in einem Betrieb in der Regel mindestens 5 Arbeitnehmer beschäftigt, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dann ist eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) zu wählen.
Die JAV ist Ansprechpartner für alle Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb. Sie arbeitet mit dem Betriebsrat, der in Sachen Ausbildung nicht nur mitreden sondern auch mitentscheiden kann, zusammen. Nur dadurch lassen sich Probleme lösen und ein hohes Ausbildungsniveau sicherstellen - denn eine gute Ausbildung ist der Schlüssel für die Zukunft.
Die Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) besteht aus einer Vertrauensperson und einem oder mehreren Stellvertretern. Gewählt wird in Betrieben ab fünf Wahlberechtigten.
Eine gute SBV nutzt allen: Die Vertreter kümmern sich um die Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten im Betrieb. Sie tragen dazu bei, Arbeitsplätze zu schaffen oder zu sichern und engagieren sich für die Integration und Rehabilitation von Menschen mit Handicaps. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur gleichberechtigten Teilhabe und sozialen Integration behinderter und beeinträchtigter Menschen im Betrieb.